Entgeltordnung VHS Nordsachsen
Der Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen ist gemäß § 95a SächsGemO ein Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit, mit einer selbstständigen Wirtschaftsführung. Er wird als Sondervermögen des Landkreises Nordsachsen verwaltet und nachgewiesen.
Die Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb ergeben sich der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung.